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Erg?nzung zum Ansetzungsheft



Ergänzung

 

Ansetzungsheft Seite 88

 

Punkt 10 Ordnung und Sicherheit

 

neu 10.7

 

Augenscheinlich bzw. Geruchsmäßig alkoholisierte dürfen das Sportplatzgelände nicht betreten. Sollte dieser Zustand später festgestellt werden, ist die Person sofort des Spotplatzgeländes zu verweisen.

 

 

Hertle

Präsident LFV





Veröffentlicht am:
13:45:11 06.08.2009